Grundsätzliches

  • Mit Betreten des Veranstaltungsgeländesngilt die Platzordnung als anerkannt.
  • Höflichkeit, gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis für das Verhalten anderer sind maßgebend für Ordnung und Sicherheit auf dem Platz.
  • Den Anweisungen der Ordner ist ohne Diskussion Folge zu leisten.
  • Hunde sind an der Leine zu führen und zu beaufsichtigen.
  • Das Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen istnnicht gestattet, und wird mit einem Bußgeld von 10,- € geahndet.
    Eingenommene Bußgelder werden einem gemeinnützigen Zweckn zugeführt.
  • Arzt-, Apotheken- und Notrufnummern hängen im Eingangsbereich der Kasse sichtbar aus.
  • Der Veranstalter übernimmt bei Unfällen und Diebstahl keine Haftung.
  • Bei groben Verstößen wird ein Platzverbot durch den Veranstalter ausgesprochen.
  • Der Handel sowie das Aufstellen von Verkaufsständen ist nur im Bereich der Händlerfläche zulässig.

Bei Fragen oder Problemen bitte an der Kasse, beim Ordnerpersonal oder unter 01719503024 direkt
beim Veranstalter melden.

Fahrzeugführung

Aus Gründen der Ordnung und Sicherheit gilt in der Zeit von 22 bis 6 Uhr ein Fahrverbot auf dem gesamten
Veranstaltungsgelände (Anreisen und Abreisen ausgenommen)
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Außerdem gilt
die Straßenverkehrsordnung in allen Bereichen und für jeden Teilnehmer.
Das Führen von Fahrzeugen in alkoholisiertem Zustand ist strengstens untersagt.
Des Weiteren muss jeder Fahrzeugführer in Besitz eines gültigen Führerscheins in der Klasse seines
Fahrzeuges sein.
Kontrollen hierzu behält sich der Veranstalter vor, ebenso die Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen.
Rundfahrten auf dem Gelände sind untersagt.

Fahrzeugreparaturen

Auf Anweisung des Vermieters des Veranstaltungsgeländes ist das Reparieren und Montieren auf dem
gesamten Veranstaltungsgelände untersagt. Es werden für anfallende Reparaturen eigens dafür vorgesehene
Flächen bereitgestellt.
Bei notwendigen Vor-Ort-Reparaturen ist der Veranstalter unter 0171 95 030 24 zu informieren.

Jugendschutz

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nach 22 Uhr
das Festzelt zu verlassen haben. Dies wird kontrolliert und durch den Veranstalter und seine
Ordnungskräfte durchgesetzt.
Von Jungendlichen unter 16 Jahren darf kein Alkohol konsumiert werden.

Stromversorgung

Die Benutzung jeglicher Art von Stromerzeugern, sprich Generatoren, ist verboten. Bei Herausspringen der
PI-Sicherung durch unsachgemäße Handhabung, wie zum Beispiel das untersagte Weiterleiten von Strom
an andere Teilnehmer, ist ein Verwarngeld in Höhe von 50€ zu leisten. Wiederholt sich das Herausspringen
der PI-Sicherung aus denselben oder ähnlichen Gründen, wird der Stromanschluss komplett gesperrt.

Pyrotechnik und offenes Feuer

Es ist grundsätzlich untersagt, auf und neben dem Gelände jegliche Art von Feuerwerkskörpern anzuzünden! Bei Zuwiderhandlungen droht
eine Strafe von bis zu 50,- €.

Fliegen von Drohnen

Das Aufsteigen lassen von Drohnen (o.ä. Flugobjekte) ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird seitens der Stadt ein Ordnungsgeld von 500 € verhängt. Geht also lieber im Zelt ordentlich in die Luft 😉

Offenes Feuer ist verboten!